Was die Einlagensicherung schützt und was nicht
Bis 100.000 Euro pro Einleger und Bank: Diese Zahl steht in jedem Tagesgeldvergleich und auf jeder Bankseite. Sie stammt aus dem Einlagensicherungsgesetz und gilt in der gesamten Europäischen Union. Was sie genau bedeutet, wer dahintersteht und wo der Schutz endet, wissen viele Sparer erst, wenn sie darauf angewiesen wären.
Dieser Beitrag erklärt die gesetzliche Einlagensicherung, ihre Grenzen und die Fragen, die man vor der Kontoeröffnung bei einer unbekannten Bank stellen sollte. Er ist keine Empfehlung für oder gegen eine Bank.
Was gesetzlich geschützt ist
Nach der EU-Einlagensicherungsrichtlinie und dem deutschen Einlagensicherungsgesetz sind Einlagen bis 100.000 Euro pro Einleger und pro Kreditinstitut geschützt. Einlagen sind Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten und Sparbüchern, einschließlich der bis zum Entschädigungsfall aufgelaufenen Zinsen. Bei einem Gemeinschaftskonto von zwei Personen gilt der Betrag für jede Person, also zusammen 200.000 Euro.
Der Schutz greift, wenn die zuständige Aufsicht feststellt, dass eine Bank ihre Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Die Entschädigung soll innerhalb von sieben Arbeitstagen ausgezahlt werden, ohne dass der Einleger einen Antrag stellen muss.
Wer dahintersteht
In Deutschland gibt es mehrere gesetzliche Sicherungssysteme, je nach Bankengruppe: die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken für private Banken, die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken sowie die institutsbezogenen Sicherungssysteme der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken, die als gesetzliche Einlagensicherung anerkannt sind. Alle sind bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht registriert und werden von den Banken über Beiträge finanziert.
Viele deutsche Banken sind zusätzlich Mitglied in freiwilligen Sicherungssystemen, etwa dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken, die über die gesetzliche Grenze hinausgehen. Diese freiwilligen Systeme begründen keinen Rechtsanspruch; die Höhe des Schutzes ist dort für jede Bank einzeln festgelegt und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach abgesenkt.
Banken aus anderen EU-Ländern
Wer Tagesgeld bei einer Bank mit Sitz in einem anderen EU-Land anlegt, ist über das nationale Sicherungssystem dieses Landes geschützt, ebenfalls bis 100.000 Euro. Die Grenze ist in der EU einheitlich; die Ausstattung der Sicherungsfonds und die praktische Abwicklung im Entschädigungsfall sind es nicht. Im Ernstfall würde die Entschädigung vom Sicherungssystem des Herkunftslandes gezahlt, oft in Zusammenarbeit mit dem deutschen System als Zahlstelle.
Vor der Kontoeröffnung sollte deshalb bekannt sein, in welchem Land die Bank ihren Sitz hat und welches System zuständig ist. Das steht in den vorvertraglichen Informationen, die jede Bank bereitstellen muss, und in dem Informationsbogen zur Einlagensicherung, den Kunden bei Kontoeröffnung erhalten. Bei Zweigniederlassungen deutscher Banken im Ausland und umgekehrt entscheidet der Sitz der Bank, nicht der Ort der Filiale.
Was nicht geschützt ist
| Geschützt | Nicht durch die Einlagensicherung geschützt |
|---|---|
| Giro-, Tagesgeld-, Festgeldguthaben, Sparbuch | Aktien, Fonds, ETF im Depot (sie gehören dem Anleger und fallen nicht in die Insolvenzmasse, unterliegen aber Kursrisiken) |
| Aufgelaufene Zinsen bis zum Entschädigungsfall | Anleihen und Zertifikate, auch wenn die Bank sie selbst ausgegeben hat |
| Guthaben in Fremdwährung auf Einlagenkonten | Guthaben bei Anbietern ohne Banklizenz, etwa reine Zahlungsdienstleister |
| Bis zu 500.000 Euro für sechs Monate bei bestimmten Lebensereignissen, etwa nach einem Immobilienverkauf | Zinshöhe, Kaufkraft, Kursgewinne oder eine bestimmte Rendite |
Der letzte Punkt wird oft übersehen: Die Einlagensicherung garantiert die Rückzahlung der Einlage, nicht deren Wert. Sie schützt weder vor einer Zinssenkung der Bank noch vor Inflation. Eine „sichere“ Anlage im Sinne der Einlagensicherung kann real an Kaufkraft verlieren, wie der Beitrag über Inflation und Sparguthaben zeigt.
Mehrere Banken, mehrere Grenzen
Wer mehr als 100.000 Euro als Einlage halten will, kann auf mehrere Banken verteilen, weil die Grenze pro Institut gilt. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Marken derselben Bank unter dieselbe Lizenz fallen können. Zwei Tagesgeldkonten bei zwei Marken, hinter denen dieselbe Bank steht, sind zusammen nur bis 100.000 Euro geschützt. Der Informationsbogen nennt das Institut, das für die Einlagensicherung maßgeblich ist.
Mehrere Banken bedeuten auch mehrere Freistellungsaufträge. Wie der Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Institute verteilt wird, ist ein eigenes Thema; der Freibetrag selbst bleibt bei 1.000 Euro pro Person, egal bei wie vielen Banken man Kunde ist.
Drei Fragen vor der Kontoeröffnung
- Wo hat die Bank ihren Sitz? Daraus folgt das zuständige Sicherungssystem.
- Welches Institut steht hinter der Marke? Daraus folgt, ob zwei Konten zusammengerechnet werden.
- Liegt das Guthaben unter 100.000 Euro pro Person und Institut? Wenn nicht: verteilen oder bewusst entscheiden.
Einordnung
Die gesetzliche Einlagensicherung ist eine verlässliche Grundlage für Tagesgeld und Festgeld bis 100.000 Euro pro Person und Bank in der gesamten EU. Sie ist keine Renditegarantie und kein Schutz vor Inflation. Wer die Grenzen kennt, kann eine unbekannte Bank mit hohem Zins einordnen: Sicherheit der Einlage und Höhe des Zinses sind zwei getrennte Fragen. Dieser Beitrag gibt keine Empfehlung für eine bestimmte Bank oder ein bestimmtes Land.
Quellen
- Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), § 8 Deckungssumme und § 14 Entschädigungsverfahren — https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Einlagensicherung und Anlegerentschädigung — https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Bank/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html
- Richtlinie 2014/49/EU über Einlagensicherungssysteme — https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0049
Alle Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen nur der Veranschaulichung. Persönliche Steuerergebnisse können insbesondere durch Kirchensteuer, andere Kapitalerträge, Verluste, Veranlagungsoptionen und die individuelle Situation abweichen. Zinssätze und Inflationsraten ändern sich laufend. Vor einer persönlichen Anlage- oder Steuerentscheidung sollten die aktuelle Rechtslage, die konkreten Konditionen und bei Bedarf eine fachkundige Beratung berücksichtigt werden.


