Steuern
Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag, Abgeltungsteuer und die Stellen, an denen Sparer unnötig Steuer einbehalten lassen.

Zinsen werden wieder sichtbar. Was davon beim Sparer ankommt, hängt nicht nur vom Zinssatz ab. Der Sparer-Pauschbetrag kann dafür sorgen, dass Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Person ohne Kapitalertragsteuer bleiben.

Wer Tagesgeld, Festgeld und Depot bei verschiedenen Instituten hat, muss den Freibetrag aufteilen. Die Summe bleibt gleich. Wo sie liegt, macht den Unterschied.

Die bekannte Belastung auf Kapitalerträge gilt ohne Kirchensteuer. Wer kirchensteuerpflichtig ist, rechnet mit einem anderen Satz, und die Bank tut es meist automatisch.

Der pauschale Steuersatz von 25 Prozent ist nicht für jeden der niedrigste. Wer einen geringen persönlichen Steuersatz hat, kann prüfen lassen, was günstiger ist.

Ohne Freistellungsauftrag zieht die Bank ab, obwohl der Freibetrag noch frei war. Das Geld ist nicht verloren, aber der Weg zurück führt über die Steuererklärung.

Studierende, Rentner mit kleiner Rente, Kinder mit Sparguthaben: Wer insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibt, braucht unter Umständen mehr als einen Freistellungsauftrag.