Was der EZB-Zins mit dem eigenen Tagesgeld zu tun hat und was nicht
Wenn die Europäische Zentralbank ihre Zinsen ändert, steht das am nächsten Tag in jeder Zeitung. Viele Sparer schauen dann auf ihr Tagesgeldkonto und wundern sich, dass dort nichts passiert oder etwas anderes. Das liegt daran, dass der EZB-Zins kein Sparzins ist. Er ist ein Referenzwert, an dem sich Banken orientieren, an den sie aber nicht gebunden sind.
Dieser Beitrag erklärt, welche EZB-Zinsen es gibt, welcher davon für Sparer der interessanteste ist, warum Banken davon abweichen und was man aus der Zahl trotzdem ablesen kann.
Drei Leitzinsen
Die EZB legt drei Zinssätze fest. Der Einlagesatz ist der Zins, den Banken erhalten, wenn sie über Nacht Geld bei der Zentralbank parken. Der Hauptrefinanzierungssatz ist der Zins, zu dem sich Banken für eine Woche Geld bei der Zentralbank leihen können. Der Spitzenrefinanzierungssatz gilt für Übernachtkredite an Banken.
| Leitzins | Stand 1. September 2026 |
|---|---|
| Einlagesatz (Deposit Facility) | 2,25 % |
| Hauptrefinanzierungssatz | 2,40 % |
| Spitzenrefinanzierungssatz | 2,65 % |
Seit dem 17. Juni 2026 liegt der Einlagesatz bei 2,25 Prozent. Im Juli 2026 ließ der EZB-Rat ihn unverändert. Für Sparer ist der Einlagesatz der relevanteste der drei Werte, weil er beschreibt, was eine Bank risikolos für überschüssiges Geld bekommt. Das ist die Alternative, gegen die eine Bank das Tagesgeld ihrer Kunden abwägt.
Warum Banken nicht den Einlagesatz weitergeben
Eine Bank könnte Kundeneinlagen zum Einlagesatz bei der EZB parken. Sie zahlt Sparern aber meist weniger, aus mehreren Gründen:
- Kosten. Kontoführung, IT, Einlagensicherungsbeiträge und Regulierung kosten Geld, das aus der Differenz zwischen Einlagesatz und Sparzins bezahlt wird.
- Refinanzierung. Banken, die viel Kreditgeschäft haben, brauchen Einlagen und zahlen dafür mehr. Banken mit wenig Kreditnachfrage brauchen keine zusätzlichen Einlagen und zahlen weniger.
- Wettbewerb. Manche Banken nutzen hohe Aktionszinsen, um Neukunden zu gewinnen, und finanzieren sie über niedrige Bestandskundenzinsen.
- Trägheit. Viele Sparer wechseln nicht, auch wenn ihre Bank deutlich weniger zahlt als andere. Das erlaubt Banken, Zinssenkungen schnell und Zinserhöhungen langsam weiterzugeben.
Die Folge ist eine große Spanne. Zum selben Zeitpunkt zahlen manche Banken auf Tagesgeld deutlich über dem Einlagesatz, viele darunter und einige fast nichts. Die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank zeigt für täglich fällige Einlagen privater Haushalte im Durchschnitt Werte, die klar unter dem Einlagesatz liegen.
Was man aus dem EZB-Zins trotzdem lesen kann
Der Einlagesatz gibt die Richtung vor. Senkt die EZB, sinken in den folgenden Wochen und Monaten meist auch die Tagesgeldzinsen, zuerst bei den Banken, die nah am Referenzwert lagen. Erhöht die EZB, steigen die Sparzinsen mit Verzögerung und nicht überall. Für Festgeld gilt ein anderer Zusammenhang: Dort spielen die Erwartungen an die künftige Zinsentwicklung eine Rolle, die sich in den Renditen von Bundesanleihen zeigen.
Wer den Einlagesatz kennt, kann außerdem ein Angebot einordnen. Liegt ein Tagesgeldzins dauerhaft deutlich über dem Einlagesatz, sollte man nachsehen, ob es sich um einen befristeten Aktionszins handelt. Liegt er weit darunter, ist der Anbieter offenbar nicht auf Einlagen angewiesen.
Der Rechenfehler, den man vermeiden sollte
„2,25 Prozent EZB minus 2,9 Prozent Inflation, also verliere ich 0,65 Prozent im Jahr.“ Diese Rechnung vergleicht zwei Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben: einen Zins zwischen Banken und Zentralbank und die Preisentwicklung für Verbraucher.
Den eigenen Tagesgeldzins nach Steuern mit der Inflation vergleichen. Wer 1,8 Prozent bekommt, davon nach Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrags 26,375 Prozent Steuer abgezogen bekommt und 2,9 Prozent Inflation gegenüberstellt, kommt auf eine reale Rendite von rund −1,6 Prozent. Wer innerhalb des Freibetrags bleibt, auf rund −1,1 Prozent. Der Unterschied liegt am Steuerabzug, nicht an der EZB.
Die Bank verändert den Zins, nicht die EZB
Tagesgeldzinsen sind variabel. Die Bank darf sie ändern, üblicherweise mit einer kurzen Ankündigung. Sie tut das nicht, weil die EZB es vorschreibt, sondern weil sich ihre eigene Kalkulation geändert hat. Deshalb kann eine Bank nach einer EZB-Senkung um 0,25 Prozentpunkte ihren Tagesgeldzins um 0,5 Prozentpunkte senken oder gar nicht. Wer ein variables Konto hat, sollte den Zins gelegentlich nachsehen; Banken informieren über Änderungen im Online-Banking oder per Post.
Für wen das relevant ist
- Wer Tagesgeld hat: Der Einlagesatz hilft beim Einordnen, ob das eigene Konto nah am Markt liegt oder weit darunter.
- Wer über Festgeld nachdenkt: Die Frage, ob die Zinsen eher steigen oder fallen, lässt sich nicht aus dem aktuellen Einlagesatz beantworten, aber die Richtung der letzten Entscheidungen ist ein Hinweis.
- Wer Zinsen vergleicht: Der Einlagesatz ist eine Obergrenze dafür, was eine Bank ohne Kreditgeschäft dauerhaft zahlen kann. Darüber liegende Angebote sind meist befristet oder anders finanziert.
Einordnung
Der EZB-Einlagesatz ist eine wichtige Zahl für Banken und eine nützliche Orientierung für Sparer, aber kein Zinsversprechen. Was auf dem eigenen Konto ankommt, entscheidet die Bank, und was davon übrig bleibt, entscheiden Steuerabzug und Inflation. Wer die drei Zahlen auseinanderhält, EZB-Zins, eigener Zins und Inflation, kann Angebote und Nachrichten besser einordnen. Alle Zinssätze außer den EZB-Leitzinsen sind in diesem Beitrag Rechenbeispiele.
Quellen
- Europäische Zentralbank, Key ECB interest rates — https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/key_ecb_interest_rates/html/index.en.html
- Deutsche Bundesbank, Zinsstatistik: Einlagen privater Haushalte — https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen
- Statistisches Bundesamt, Inflationsrate August 2026 (vorläufig) — https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_311_611.html
Alle Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen nur der Veranschaulichung. Persönliche Steuerergebnisse können insbesondere durch Kirchensteuer, andere Kapitalerträge, Verluste, Veranlagungsoptionen und die individuelle Situation abweichen. Zinssätze und Inflationsraten ändern sich laufend. Vor einer persönlichen Anlage- oder Steuerentscheidung sollten die aktuelle Rechtslage, die konkreten Konditionen und bei Bedarf eine fachkundige Beratung berücksichtigt werden.


