Wann Festgeld die bessere Wahl ist und wann nicht
Festgeld zahlt in der Regel etwas mehr Zins als Tagesgeld. Der Aufschlag ist der Preis, den die Bank dafür zahlt, dass sie das Geld für eine feste Zeit behalten darf. Wer diesen Tausch versteht, kann für sich entscheiden, ob der Aufschlag die fehlende Verfügbarkeit wert ist. Die Antwort fällt je nach Betrag, Zweck und Zinsumfeld unterschiedlich aus.
Dieser Beitrag stellt beide Produkte nebeneinander, rechnet ein Beispiel durch und zeigt, welche Fragen vor der Entscheidung geklärt sein sollten. Er empfiehlt kein Produkt und keine Bank.
Was die beiden Kontoarten unterscheidet
| Merkmal | Tagesgeld | Festgeld |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit | täglich, meist per Überweisung auf das Referenzkonto | erst am Laufzeitende; vorzeitige Kündigung oft ausgeschlossen |
| Zinssatz | variabel, kann jederzeit geändert werden | fest für die gesamte Laufzeit |
| Laufzeit | keine | meist 1 Monat bis 10 Jahre |
| Zinsgutschrift | monatlich, quartalsweise oder jährlich | jährlich oder am Laufzeitende |
| Typische Nutzung | Notgroschen, kurzfristige Rücklagen | Geld, das für einen bekannten Zeitraum nicht gebraucht wird |
Das Rechenbeispiel
Tagesgeld zu 2,0 Prozent, unverändert über zwei Jahre: 300 Euro pro Jahr, mit Zinseszins rund 606 Euro. Festgeld zu 2,6 Prozent, zwei Jahre, Zinsgutschrift jährlich: 390 Euro pro Jahr, mit Zinseszins rund 790 Euro. Unterschied: rund 184 Euro über zwei Jahre.
Fällt der Tagesgeldzins nach sechs Monaten auf 1,5 Prozent, schrumpft das Tagesgeldergebnis auf rund 490 Euro. Steigt er dagegen auf 2,8 Prozent, überholt es das Festgeld. Genau diese Unsicherheit ist der Unterschied zwischen variabel und fest.
Bei den 15.000 Euro aus dem Beispiel liegen die jährlichen Zinsen in beiden Fällen unter 1.000 Euro. Wer seinen Sparer-Pauschbetrag noch nicht anderweitig nutzt und einen Freistellungsauftrag erteilt hat, bekommt sie ohne Steuerabzug gutgeschrieben. Bei Festgeld mit Zinszahlung am Laufzeitende ist zu beachten, dass die gesamten Zinsen in einem Jahr anfallen und dann in diesem Jahr den Freibetrag belasten.
Wann Festgeld die bessere Wahl sein kann
- Der Zeitraum ist bekannt. Wer weiß, dass ein Betrag in 24 Monaten für ein Auto, eine Renovierung oder eine Anzahlung gebraucht wird, kann ihn bis dahin fest anlegen.
- Planbarkeit ist wichtiger als Flexibilität. Der Festzins steht am Anfang fest. Was die Bank am Ende zahlt, ist keine Frage der Zinsentwicklung.
- Die Zinsen sinken tendenziell. In einem Umfeld sinkender Leitzinsen sichert Festgeld den aktuellen Satz. Ob die Zinsen tatsächlich sinken, weiß vorher niemand.
- Die Reserve ist bereits an anderer Stelle vorhanden. Festgeld ist kein Ersatz für den Notgroschen.
Wann Tagesgeld sinnvoller ist
- Das Geld ist die Reserve. Waschmaschine, Zahnarzt, Autoreparatur: Dafür muss das Geld heute verfügbar sein, nicht in 18 Monaten.
- Der Verwendungszweck ist unklar. Wer nicht weiß, ob er das Geld in drei Monaten oder drei Jahren braucht, bindet es besser nicht.
- Die Zinsen steigen tendenziell. Bei variablem Zins nimmt das Guthaben steigende Zinsen mit. Bei Festgeld nicht.
- Der Aufschlag ist klein. Liegen Festgeld- und Tagesgeldzins nur 0,2 Prozentpunkte auseinander, ist die Bindung teuer erkauft.
Das Kleingedruckte bei Festgeld
Automatische Verlängerung
Viele Festgeldkonten verlängern sich automatisch um dieselbe Laufzeit, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, und zwar zum dann gültigen Zins, der deutlich niedriger sein kann. Wer das Fälligkeitsdatum nicht im Kalender hat, kann unfreiwillig weitere zwei Jahre gebunden sein.
Vorzeitige Kündigung
Manche Banken schließen sie aus, andere erlauben sie gegen Verzicht auf die Zinsen oder gegen eine Vorfälligkeitsgebühr. Diese Regel steht in den Bedingungen und sollte vor der Anlage bekannt sein.
Zinszahlung
Jährliche Gutschrift bringt Zinseszins und verteilt die Erträge auf mehrere Steuerjahre. Zahlung am Laufzeitende bündelt alles in einem Jahr. Bei größeren Beträgen kann das den Unterschied ausmachen, ob die Zinsen im Freibetrag bleiben oder darüber liegen.
Sicherheit bei beiden
Tagesgeld und Festgeld sind Einlagen und fallen unter die gesetzliche Einlagensicherung: bis 100.000 Euro pro Einleger und Bank in der EU. Bei Banken aus anderen EU-Ländern ist das jeweilige nationale Sicherungssystem zuständig. Das ist bei der Auswahl zu prüfen, unabhängig davon, ob Tages- oder Festgeld gewählt wird. Mehr dazu im Beitrag zur Einlagensicherung.
Eine Kombination ist möglich
Viele Sparer teilen: Die Reserve bleibt auf dem Tagesgeld, der Rest wird in Festgeld mit gestaffelten Laufzeiten angelegt, zum Beispiel ein Drittel für ein Jahr, ein Drittel für zwei, ein Drittel für drei. Dann wird jedes Jahr ein Teil fällig und kann neu angelegt oder verwendet werden. Das ist keine Empfehlung, sondern eine verbreitete Vorgehensweise, die Planbarkeit und Verfügbarkeit verbindet.
Einordnung
Festgeld ist die bessere Wahl, wenn der Zeitraum feststeht, die Reserve anderweitig gesichert ist und der Zinsaufschlag die Bindung rechtfertigt. Tagesgeld ist die bessere Wahl für alles, was verfügbar bleiben muss oder dessen Verwendung offen ist. Beides gleichzeitig ist die häufigste Antwort. In allen Fällen sollte der Freistellungsauftrag dort liegen, wo die Zinsen anfallen. Alle Zinssätze in diesem Beitrag sind Rechenbeispiele und keine Konditionen einer bestimmten Bank.
Quellen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Verbraucherinformationen zu Sparprodukten — https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/verbraucher_node.html
- Deutsche Bundesbank, Zinssätze für Einlagen privater Haushalte nach Laufzeit — https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen
- Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), § 8 Deckungssumme — https://www.gesetze-im-internet.de/einsig/__8.html
Alle Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen nur der Veranschaulichung. Persönliche Steuerergebnisse können insbesondere durch Kirchensteuer, andere Kapitalerträge, Verluste, Veranlagungsoptionen und die individuelle Situation abweichen. Zinssätze und Inflationsraten ändern sich laufend. Vor einer persönlichen Anlage- oder Steuerentscheidung sollten die aktuelle Rechtslage, die konkreten Konditionen und bei Bedarf eine fachkundige Beratung berücksichtigt werden.


