Warum ein Aktionszins von 3,25 Prozent selten 3,25 Prozent bringt
Ein Zinssatz, der groß auf der Seite steht, und ein zweiter, der klein darunter steht: So sehen viele Tagesgeldangebote aus. Der große Wert gilt für Neukunden und für eine begrenzte Zeit. Der kleine Wert gilt danach. Wer über ein ganzes Jahr rechnet, kommt auf eine Zahl, die mit keiner der beiden übereinstimmt.
Das ist keine Täuschung, solange beide Zinssätze klar genannt werden. Es ist aber ein Rechenfehler, den viele Sparer beim Vergleich machen: Sie vergleichen den Aktionszins der einen Bank mit dem Dauerzins der anderen. Dieser Beitrag zeigt, wie man beide Angebote auf dieselbe Basis bringt.
Was ein Aktionszins ist
Ein Aktionszins ist ein erhöhter Zinssatz, den eine Bank für einen begrenzten Zeitraum garantiert, häufig drei, vier oder sechs Monate. Meist gilt er nur für Neukunden und nur bis zu einer bestimmten Anlagesumme. Nach Ablauf der Aktionsfrist fällt das Guthaben auf den regulären, variablen Zinssatz zurück, den auch Bestandskunden erhalten.
Beides sind echte Zinsen. Der Unterschied liegt in der Dauer. Und weil Zinsen pro Jahr angegeben werden, ein Aktionszins aber nur einen Teil des Jahres gilt, muss man ihn anteilig rechnen.
Die Rechnung über zwölf Monate
Drei Monate zu 3,25 Prozent: 10.000 × 3,25 % × 3/12 = 81,25 Euro. Neun Monate zu 1,25 Prozent: 10.000 × 1,25 % × 9/12 = 93,75 Euro. Zusammen: 175 Euro im Jahr, das entspricht einem durchschnittlichen Jahreszins von 1,75 Prozent.
Ein Angebot mit einem konstanten Zinssatz von 2,0 Prozent ohne Aktion würde im selben Jahr 200 Euro bringen. Die Bank mit dem größeren Zinssatz auf der Startseite zahlt in diesem Beispiel also weniger. Das Beispiel ist vereinfacht: Es ignoriert Zinseszins innerhalb des Jahres, den Steuerabzug und mögliche Zinsänderungen, die bei variablem Zins jederzeit möglich sind.
| Angebot | Monate 1 bis 3 | Monate 4 bis 12 | Zinsen im Jahr | Durchschnitt |
|---|---|---|---|---|
| Aktion 3,25 % / dann 1,25 % | 81,25 € | 93,75 € | 175,00 € | 1,75 % |
| Aktion 3,00 % für 6 Monate / dann 1,50 % | 150,00 € + 75,00 € | 225,00 € | 2,25 % | |
| Konstant 2,00 % | 50,00 € | 150,00 € | 200,00 € | 2,00 % |
Die zweite Zeile zeigt, dass ein Aktionszins nicht automatisch schlechter ist. Sechs Monate zu 3 Prozent und danach 1,5 Prozent liegen über dem konstanten Angebot. Entscheidend ist nicht, ob es eine Aktion gibt, sondern wie lang sie läuft und wie hoch der Zins danach ist.
Drei Fragen vor dem Vergleich
Wie lange gilt der Aktionszins genau?
„Drei Monate“ kann ab Kontoeröffnung, ab Geldeingang oder ab einem festen Datum gerechnet werden. Bei manchen Angeboten läuft die Frist ab dem Tag der Kontoeröffnung, auch wenn das Geld erst zwei Wochen später eingeht. Dann gilt der erhöhte Zins effektiv kürzer.
Gibt es eine Obergrenze?
Aktionszinsen gelten oft nur bis zu einer bestimmten Summe, zum Beispiel 50.000 oder 100.000 Euro. Was darüber liegt, wird zum regulären Satz verzinst. Wer eine größere Summe anlegen will, sollte den gewichteten Durchschnitt rechnen.
Was zahlt die Bank Bestandskunden?
Der Bestandskundenzins ist die eigentliche Vergleichsgröße, denn nach der Aktionsfrist ist jeder Neukunde ein Bestandskunde. Wer nach drei Monaten wieder wechseln will, muss den Aufwand für Kontoeröffnung, Identifikation, Freistellungsauftrag und Überweisung jedes Mal neu leisten.
Der Steuerabzug ändert das Bild nicht, aber die Höhe
Alle Zinsen in den Beispielen sind Bruttozinsen. Wer seinen Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft hat und einen Freistellungsauftrag erteilt hat, bekommt sie in voller Höhe gutgeschrieben. Liegen die Erträge über dem verfügbaren Freibetrag, zieht die Bank auf den übersteigenden Teil Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Das verändert die Reihenfolge der Angebote nicht, aber den Betrag, der am Ende auf dem Konto landet.
Ein praktischer Nebeneffekt: Wer ein neues Aktionskonto eröffnet, hat dort zunächst keinen Freistellungsauftrag. Die Bank behält dann ab dem ersten Euro Steuer ein, es sei denn, der Auftrag wird nachgeholt. Wie man den Freibetrag auf mehrere Banken verteilt, ist deshalb Teil jedes Kontowechsels.
Wann Zinshopping sich lohnen kann und wann nicht
Der Wechsel von Aktion zu Aktion kann rechnerisch mehr bringen als ein konstantes Angebot, wenn die Aktionszinsen deutlich über dem Markt liegen und die Wechsel zügig gelingen. Er kostet aber Zeit, erzeugt bei jeder Bank eine neue Kontoverbindung, und jedes Konto muss in der Freistellungsverteilung berücksichtigt werden. Wer mehrere Konten gleichzeitig hält, sollte außerdem die Einlagensicherung pro Bank im Blick behalten.
Für die Reserve, die jederzeit verfügbar sein soll, ist Verfügbarkeit die erste Frage und der Zins die zweite. Ein halber Prozentpunkt Unterschied bringt bei 5.000 Euro Notgroschen 25 Euro im Jahr. Ob das den Aufwand von zwei Kontowechseln rechtfertigt, entscheidet jeder selbst.
Einordnung
Ein Aktionszins von 3,25 Prozent bringt selten 3,25 Prozent, weil er selten ein ganzes Jahr gilt. Die einzige faire Vergleichsgröße ist der Jahresdurchschnitt aus Aktionszins, Aktionsdauer und anschließendem Zins. Wer diese Rechnung für jedes Angebot macht, sieht sofort, ob sich der große Wert auf der Startseite auch im Jahresergebnis wiederfindet. Alle Zinsangaben in diesem Beitrag sind Rechenbeispiele und keine Konditionen einer bestimmten Bank.
Quellen
- Deutsche Bundesbank, Zinsstatistik für Einlagen privater Haushalte — https://www.bundesbank.de/de/statistiken/geld-und-kapitalmaerkte/zinssaetze-und-renditen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Verbraucherinformationen zu Sparprodukten — https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/verbraucher_node.html
- Verbraucherzentrale, Informationen zu Tagesgeld und Festgeld — https://www.verbraucherzentrale.de/
Alle Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen nur der Veranschaulichung. Persönliche Steuerergebnisse können insbesondere durch Kirchensteuer, andere Kapitalerträge, Verluste, Veranlagungsoptionen und die individuelle Situation abweichen. Zinssätze und Inflationsraten ändern sich laufend. Vor einer persönlichen Anlage- oder Steuerentscheidung sollten die aktuelle Rechtslage, die konkreten Konditionen und bei Bedarf eine fachkundige Beratung berücksichtigt werden.


