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Steuern

Für wen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung gedacht ist

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FSO Ark Redaktion · 8. August 2026 · 7 Minuten
Junger Erwachsener am Schreibtisch mit Laptop

Der Freistellungsauftrag deckt 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr ab. Wer mehr Zinsen oder Dividenden hat, aber insgesamt so wenig Einkommen, dass er ohnehin keine Einkommensteuer zahlen müsste, hat ein Problem: Die Bank zieht auf alles oberhalb des Freibetrags Steuer ab, die das Finanzamt später zurückzahlen müsste. Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung löst das vorab.

Dieser Beitrag erklärt, was eine NV-Bescheinigung ist, wer sie bekommt, wie man sie beantragt und worin sie sich vom Freistellungsauftrag unterscheidet.

Was die Bescheinigung bewirkt

Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist ein Dokument des Finanzamts, das bestätigt, dass eine Person voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird, weil ihr Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Legt man sie der Bank vor, stellt diese alle Kapitalerträge vom Steuerabzug frei, ohne Obergrenze von 1.000 Euro. Rechtsgrundlage ist § 44a Absatz 2 Einkommensteuergesetz.

Die Bescheinigung gilt in der Regel für drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Ändert sich die Einkommenssituation vorher, etwa durch Aufnahme einer Arbeit, ist das Finanzamt zu informieren und die Bescheinigung zurückzugeben.

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung im Vergleich

MerkmalFreistellungsauftragNV-Bescheinigung
Wer stellt ausder Sparer selbst gegenüber der Bankdas Finanzamt auf Antrag
Obergrenze1.000 Euro pro Person, 2.000 Euro gemeinsamkeine, alle Kapitalerträge
Voraussetzungkeine, jeder kann ihn erteilenvoraussichtlich keine Einkommensteuer
Gültigkeitunbefristet oder befristet nach Wahlmeist drei Jahre
Typische Nutzeralle SparerStudierende, Rentner mit kleiner Rente, Kinder mit Vermögen

Beides schließt sich nicht aus. Wer eine NV-Bescheinigung hat, braucht keinen Freistellungsauftrag mehr, weil die Bescheinigung weiter reicht. Wer keine bekommt, weil das Einkommen zu hoch ist, bleibt beim Freistellungsauftrag und kann zu viel gezahlte Steuer gegebenenfalls über die Günstigerprüfung zurückholen.

Wer sie bekommt

Das Finanzamt stellt die Bescheinigung aus, wenn das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen einschließlich der Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag bleibt. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro für Alleinstehende und dem doppelten Betrag für zusammen veranlagte Ehegatten. Typische Fälle:

  • Studierende und Auszubildende mit geringem Einkommen und einem Depot oder Sparguthaben aus der Familie.
  • Rentnerinnen und Rentner, deren steuerpflichtiger Rentenanteil zusammen mit den Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag bleibt.
  • Kinder mit eigenem Vermögen, dessen Erträge über 1.000 Euro liegen. Für sie beantragen die Eltern die Bescheinigung.
  • Personen ohne Erwerbseinkommen, die von Ersparnissen leben und deren Kapitalerträge insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegen.
Rechenbeispiel, vereinfacht

Eine Studentin hat kein Erwerbseinkommen und ein Depot, das 2.400 Euro Dividenden im Jahr ausschüttet. Mit Freistellungsauftrag behält die Bank auf 1.400 Euro rund 369 Euro Steuer ein, die sie erst über die Steuererklärung zurückbekommt. Mit NV-Bescheinigung werden die vollen 2.400 Euro ohne Abzug gutgeschrieben, weil sie mit 2.400 Euro Gesamteinkommen weit unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Wie der Antrag gestellt wird

Der Antrag wird beim Wohnsitzfinanzamt gestellt, mit dem amtlichen Vordruck „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ (NV 1 A für natürliche Personen). Er ist bei den Finanzämtern, im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung und in vielen Fällen elektronisch über das Steuerportal der Finanzverwaltung verfügbar. Anzugeben sind die voraussichtlichen Einkünfte der nächsten Jahre, einschließlich der erwarteten Kapitalerträge.

Das Finanzamt stellt die Bescheinigung in der Regel in mehrfacher Ausfertigung aus, eine für jede Bank. Das Original muss bei der Bank eingereicht werden; eine Kopie reicht meist nicht. Nach Ablauf ist ein neuer Antrag nötig; die Bank stellt sonst wieder nur bis zur Höhe eines Freistellungsauftrags frei.

Was man beachten sollte

  • Mitteilungspflicht. Wer während der Gültigkeit ein Einkommen erzielt, das die Voraussetzungen entfallen lässt, muss das dem Finanzamt melden. Sonst kann es zu Nachzahlungen kommen.
  • Kirchensteuer. Mit NV-Bescheinigung wird keine Kapitalertragsteuer einbehalten, also auch keine Kirchensteuer darauf.
  • Keine Steuererklärung nötig. Solange die Voraussetzungen vorliegen, entfällt die jährliche Erklärung nur wegen der Kapitalerträge. Das ist für viele Rentner der eigentliche Vorteil.
  • Familienversicherung bei Kindern. Hohe Kapitalerträge eines Kindes können die Einkommensgrenze der Familienversicherung berühren, unabhängig von der NV-Bescheinigung.

Ein Blick auf die Zahlen bei Rentnern

Bei Rentnerinnen und Rentnern ist entscheidend, welcher Teil der Rente steuerpflichtig ist. Der Besteuerungsanteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und liegt für Neurentner des Jahres 2026 bei 86 Prozent; wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 Prozent. Eine Rente von 1.100 Euro im Monat ergibt bei einem Besteuerungsanteil von 80 Prozent rund 10.560 Euro steuerpflichtige Rente im Jahr, abzüglich Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben. Dazu kommen die Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Bleibt die Summe unter dem Grundfreibetrag, sind die Voraussetzungen für eine NV-Bescheinigung in der Regel erfüllt. Liegt sie knapp darüber, ist die Günstigerprüfung in der Steuererklärung der passende Weg.

Einordnung

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist das Werkzeug für Menschen, deren Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, deren Gesamteinkommen aber unter dem Grundfreibetrag bleibt. Sie verhindert einen Steuerabzug, der ohnehin zurückgezahlt werden müsste, und erspart die Steuererklärung. Wer nicht sicher ist, ob er die Voraussetzungen erfüllt, kann beim Finanzamt nachfragen; der Antrag ist kostenlos. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung.

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Quellen

  1. Einkommensteuergesetz, § 44a Absatz 2 (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) — https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44a.html
  2. Einkommensteuergesetz, § 32a (Grundfreibetrag) — https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
  3. Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung, Vordruck NV 1 A — https://www.formulare-bfinv.de/
Hinweis Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Er ist keine individuelle Anlage-, Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung, keine Produktvermittlung und keine Empfehlung einer bestimmten Bank oder eines bestimmten Sparprodukts. Akuntan OÜ ist keine Bank, kein Finanzamt und keine Behörde und eröffnet keine Konten.

Alle Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen nur der Veranschaulichung. Persönliche Steuerergebnisse können insbesondere durch Kirchensteuer, andere Kapitalerträge, Verluste, Veranlagungsoptionen und die individuelle Situation abweichen. Zinssätze und Inflationsraten ändern sich laufend. Vor einer persönlichen Anlage- oder Steuerentscheidung sollten die aktuelle Rechtslage, die konkreten Konditionen und bei Bedarf eine fachkundige Beratung berücksichtigt werden.