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Vorsorge

Was der Zinseszins über zehn Jahre wirklich ausmacht

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FSO Ark Redaktion · 14. August 2026 · 8 Minuten
Frau sitzt mit Notizbuch am Fenster

Im ersten Jahr ist der Zinseszins eine Fußnote. Wer 10.000 Euro zu 2,5 Prozent anlegt, bekommt 250 Euro, ob mit oder ohne Zinseszins. Im zweiten Jahr werden aus 250 Euro 256,25 Euro. Der Unterschied ist so klein, dass ihn kaum jemand bemerkt. Nach zehn Jahren ist er es nicht mehr.

Dieser Beitrag rechnet vor, was der Zinseszins über zehn Jahre ausmacht, wie der Steuerabzug ihn bremst und warum der Sparer-Pauschbetrag gerade bei langen Laufzeiten mehr bewirkt, als die Zahl 1.000 Euro vermuten lässt.

Was Zinseszins ist

Zinseszins entsteht, wenn gutgeschriebene Zinsen im nächsten Zeitraum selbst verzinst werden. Bei einem Tagesgeldkonto mit jährlicher Zinsgutschrift wächst das Guthaben jedes Jahr um den Zinssatz, bezogen auf den jeweils aktuellen Stand. Die Formel: Endkapital = Anfangskapital × (1 + Zinssatz) hoch Jahre.

JahrOhne Zinseszins (einfache Zinsen)Mit ZinseszinsUnterschied
110.250 €10.250 €0 €
210.500 €10.506 €6 €
511.250 €11.314 €64 €
1012.500 €12.801 €301 €
2015.000 €16.386 €1.386 €

Alle Zahlen gelten für 10.000 Euro zu konstant 2,5 Prozent, was in der Wirklichkeit über zehn Jahre nie eintritt. Zinssätze ändern sich, und ein Festgeld über zehn Jahre hat andere Bedingungen als Tagesgeld. Das Beispiel zeigt nur die Mechanik.

Wie der Steuerabzug den Zinseszins bremst

Der Zinseszins wirkt nur auf das, was tatsächlich gutgeschrieben wird. Zieht die Bank auf die Zinsen 26,375 Prozent ab, wächst das Guthaben nicht mit 2,5 Prozent, sondern mit 2,5 × (1 − 0,26375) = rund 1,84 Prozent. Und dieser niedrigere Satz wirkt in jedem Jahr neu.

Rechenbeispiel: 10.000 Euro, 2,5 Prozent, zehn Jahre

Zinsen bleiben vollständig im Sparer-Pauschbetrag: Endkapital rund 12.801 Euro, Zinsertrag 2.801 Euro. Zinsen sind vollständig steuerpflichtig, ohne Kirchensteuer: effektiv 1,84 Prozent, Endkapital rund 12.001 Euro, Zinsertrag 2.001 Euro. Unterschied nach zehn Jahren: rund 800 Euro.

Die einfache Rechnung „26,375 Prozent von 2.801 Euro“ ergäbe nur 739 Euro. Die zusätzlichen rund 60 Euro entstehen, weil im steuerfreien Fall auch die Zinsen auf die Zinsen unversteuert bleiben. Das ist der Zinseszins des Freibetrags.

Bei 10.000 Euro und 2,5 Prozent liegen die jährlichen Zinsen mit 250 bis 320 Euro klar unter dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Wer keine anderen Kapitalerträge hat und einen Freistellungsauftrag erteilt hat, bleibt über die gesamten zehn Jahre im ersten Szenario. Bei 40.000 Euro wäre der Freibetrag dagegen vom ersten Jahr an ausgeschöpft, und die Zinsen der Folgejahre lägen zunehmend darüber.

Wann der Freibetrag über die Jahre knapp wird

Der Pauschbetrag bleibt bei 1.000 Euro, das Guthaben wächst. Bei 30.000 Euro und 2,5 Prozent entstehen im ersten Jahr 750 Euro Zinsen, im zehnten Jahr rund 936 Euro, jeweils innerhalb des Freibetrags. Bei 35.000 Euro überschreiten die Zinsen etwa ab dem siebten Jahr die 1.000 Euro. Wer langfristig spart, sollte die Verteilung des Freistellungsauftrags deshalb nicht einmal festlegen und vergessen, sondern gelegentlich nachsehen, ob die Erträge noch zum Auftrag passen.

Inflation über zehn Jahre

Der Zinseszins arbeitet für das Guthaben, die Inflation gegen die Kaufkraft, und beide wirken exponentiell. Bei 2,9 Prozent Inflation, wie sie Destatis vorläufig für August 2026 ausweist, kostet ein Warenkorb nach zehn Jahren rund 33 Prozent mehr. Ein Guthaben, das nominal um 28 Prozent gewachsen ist, hat dann real leicht an Kaufkraft verloren. Das ist kein Argument gegen Sparen, aber ein Argument dafür, Nominal- und Realwert auseinanderzuhalten, wie es der Beitrag über Kontostand und Kaufkraft beschreibt.

Regelmäßiges Sparen und Zinseszins

Wer nicht einmalig, sondern monatlich spart, erlebt den Zinseszins anders. Bei 200 Euro im Monat zu 2,5 Prozent stehen nach zehn Jahren rund 27.200 Euro auf dem Konto; eingezahlt wurden 24.000 Euro. Der Zinsanteil von rund 3.200 Euro ist kleiner als bei einer Einmalanlage derselben Gesamtsumme, weil das Geld im Durchschnitt nur halb so lange angelegt war. Auch hier gilt: Solange die jährlichen Zinsen unter dem Freibetrag bleiben, wirkt der volle Zinssatz.

Was dieser Beitrag nicht sagt

  • Er sagt nicht, dass 2,5 Prozent über zehn Jahre erreichbar sind. Der Satz ist ein Rechenbeispiel.
  • Er sagt nicht, dass Zinsanlagen für zehn Jahre die richtige Wahl sind. Das hängt von Zielen, Reserve und Risikobereitschaft ab und ist keine Frage, die ein Artikel beantwortet.
  • Er empfiehlt kein Produkt und keine Bank.

Einordnung

Der Zinseszins ist über ein Jahr unsichtbar und über zehn Jahre der Grund, warum ein Zinssatz mehr bewirkt als seine Prozentzahl. Der Steuerabzug bremst ihn in jedem Jahr; der Sparer-Pauschbetrag lässt ihn innerhalb des Freibetrags ungebremst wirken. Deshalb ist der Freibetrag bei langen Laufzeiten mehr wert als die einmalige Steuerersparnis eines Jahres. Wer das für sich rechnet, nimmt den eigenen Zins, den eigenen Betrag und die eigene Steuersituation, nicht die Zahlen aus diesem Beispiel.

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Quellen

  1. Deutsche Bundesbank, Schülerbuch „Geld und Geldpolitik“, Kapitel Zins und Zinseszins — https://www.bundesbank.de/de/service/schule-und-bildung
  2. Einkommensteuergesetz, § 20 Absatz 9 (Sparer-Pauschbetrag) — https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html
  3. Statistisches Bundesamt, Inflationsrate August 2026 (vorläufig) — https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/08/PD26_311_611.html
Hinweis Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und Bildung. Er ist keine individuelle Anlage-, Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung, keine Produktvermittlung und keine Empfehlung einer bestimmten Bank oder eines bestimmten Sparprodukts. Akuntan OÜ ist keine Bank, kein Finanzamt und keine Behörde und eröffnet keine Konten.

Alle Rechenbeispiele sind vereinfacht und dienen nur der Veranschaulichung. Persönliche Steuerergebnisse können insbesondere durch Kirchensteuer, andere Kapitalerträge, Verluste, Veranlagungsoptionen und die individuelle Situation abweichen. Zinssätze und Inflationsraten ändern sich laufend. Vor einer persönlichen Anlage- oder Steuerentscheidung sollten die aktuelle Rechtslage, die konkreten Konditionen und bei Bedarf eine fachkundige Beratung berücksichtigt werden.